Aus der Kirchengeschichte

Hamburger Vergleich bis zur 1848er Revolution
Im Ergebnis des Hamburger Vergleiches wurde der Landesherr der oberste Aufseher über die Lehr- und liturgischen Fragen der Landeskirche. Ihm wurde entgegen der eigentlichen Festlegungen von 1701, wonach das Rostocker Konsistorium zuständig bleiben sollte, 1734 ein eigenes Konsistorium zur Seite gestellt. Es fungierte als kollegiale Kirchen- und Schulbehörde.
Der Superintendent, selbst Mitglied des Konsistoriums, war als Theologe zuständig für Fragen um Bekenntnis, Lehre und liturgische Angelegenheiten. Ihm oblagen die Aufsicht und Begleitung der Pastoren, Küster- und Schulstellen. Außerdem kümmerte er sich um den theologischen Nachwuchs: Die Präsentation der Kandidaten zum zweiten Examen geschah unter seiner Leitung. Wichtigstes und wirksamstes Mittel seines Wirkens waren die Visitationen. Solche fanden mit und ohne Ankündigung statt. Zu einer solchen umfassenden Begutachtung kirchlicher Zustände standen dem Superintendenten ein Jurist und ein Schriftführer zur Seite. Ohne Schwierigkeiten konnten die Visitationen in Gemeinden mit landesherrlichem Patronat verlaufen: 14 Tage vorher wurden sie angekündigt. Zu Beginn hielt der Gemeindepastor einen Gottesdienst und eine Katechese. Die Gemeinde bekam die Möglichkeit, Wünsche und Beschwerden vorzubringen. Am folgenden Tag wurden die Schule besucht sowie die Verwaltung, Buchführung, Inventar, Finanzen und Akten kontrolliert. Am Ende stand dann ein seelsorgerliches Gespräch mit dem Pastor. Schwieriger gestalteten sich Visitationen bei privaten Patronen; wer eine Kirche stiftete, erwarb z.B. auch das Recht der damit verbundenen Pfarrstellenbesetzung. Sie haben oft versucht, Visitationen ganz zu vereiteln oder aber sich Sonderrechte zu sichern. Bei ihnen erfolgte die Visitation ohne Vorankündigung, jedoch mit dem Einverständnis des Patrons. Eine Versammlung der Gemeinde fand nicht statt. Die Patronatsherren verhinderten so, dass es zu Beschwerden über sie kommen konnte.
Sitz des zuständigen Superintendenten war vor dem Hamburger Vergleich Neubrandenburg. Der spätere Superintendent Trendelenburg (1696-1765) – heute hängen noch Ölgemälde von ihm und seiner Frau in den Räumen der Landessuperintendentur - hat Stehvermögen bewiesen, als der Schweriner Herzog Christian Ludwig sich des Strelitzer Landesteiles bemächtigen wollte. Anders als die meisten Beamten verweigerte sich die Pastorenschaft hinter Trendelenburg in Allianz mit den Städten und Adligen allen Befehlen aus Schwerin, trotz militärischer Präsenz. Obwohl selbst von einer Hausbesetzung durch Soldaten betroffen, hat Trendelenburg befohlene Kanzelabkündigungen aus Schwerin nicht verlesen lassen. Im Jahr 1765 wurde die Superintendentur endgültig mit dem Amt des Hofpredigers verbunden. Sitz des Superintendenten war seitdem immer Neustrelitz.
Die Präpositi (heute Pröpste genannt) luden die Pastoren ihrer Propstei zweimal jährlich zu Synoden ein. Ein Treffen kreiste um den Vortrag und die Besprechung einer gemeinsamen theologischen Arbeit. Die zweite Zusammenkunft befasste sich mit Praktischen Fragen des Gemeindelebens. Mecklenburg-Strelitz wurde in sieben Propsteien gegliedert: Friedland, Mirow-Wesenberg, Neustrelitz, Neubrandenburg, Ratzeburg, Stargard und Woldegk. Diese Leitungsstrukturen haben die Zeit bis zur Weimarer Republik relativ unbeschadet überdauert. Die Propsteien bestehen bis heute und bilden, 1998 um "Penzlin-Stavenhagen" erweitert, den Kirchenkreis Stargard. Folgenreich war durch die organisatorische Verknüpfung mit dem Kirchenregiment des Landesherrn und den privaten Patronaten die lange Zeit, in der Mecklenburg-Strelitz an der ständischen Verfassung festhielt. Die Entfremdung weiter Teile der Landbevölkerung von der Kirche war vorrangig ein Ergebnis ihrer Behandlung durch die Grundherren. nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde es ein weit verbreitetes Übel, dass Bauern so weit zu Diensten in Anspruch geno9mmen wurden, dass sie die Arbeiten für ihre eigene Wirtschaft am Sonntagmorgen – zur Gottesdienstzeit – erledigen mussten bzw. sich nur in dieser Zeit landwirtschaftliches Gerät ausleihen konnten. Nicht wenige Geistliche prangerten diese Zustände mit deutlichen Worten an. Etliche haben sich auch getreu dem Motto "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing" positioniert und auf diese Weise zur Entfremdung ganzer Bevölkerungsteile von der Kirche beigetragen. Die 1848er Bewegung hatte in dem Friedländer Pastor Heinrich Arminius Riemann einen fähigen Kopf.
1848 – 1933
Die ständischenVerfassung wurde nach Erlöschen der 1848er Bewegung restauriert. Scharen von Menschen verließen das Land. In dieser Zeit begannen auch die Forderungen innerhalb der Kirche, das Summepiskopat des Landesfürsten durch eine "presbyteriale" (parlamentarische) Form der Kirchenleitung zu ersetzen, laut zu werden. Erst die Trennung von Kirche und Staat im Ergebnis der Revolution von 1918 brachte hier gewissermaßen abrupt und "von außen" einen Umschwung.
Wofür sich Einzelne stark – und unbeliebt – gemacht hatten, zeitlich allen voran der Rödliner Pastor Nippe, der schon 1847 eine Schrift zu diesem Thema verfasste – wurde nun Wirklichkeit. Am 20. Juni 1920 trat die neue Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Mecklenburg-Strelitz in Kraft. 1921 wurde der bisherige Landessuperintendent D. Gerhard Tolzien erster Landesbischof in Mecklenburg-Strelitz. Dass er erzwungenermassen auch der Letzte sein würde, war in dem nun beginnenden kirchlichen Frühling zunächst nicht zu erahnen. Landesbischof Tolzien hat mit dem Land Verhandlungen um Küsterschulstellen, Kirchengebäude, Kirchenländereien und Patronatspflichten geführt. Mit seinem großen Verhandlungstalent und seinem Ansehen als gerader, geistlicher Mann hat er für die wirtschaftlichen und juristischen Grundlagen einer selbständigen Landeskirche gesorgt. Sein Predigttalent war unbestritten. Überall wo er auftauchte, waren die Kirchen und Gemeinderäume überfüllt. Schülerbibelkreise, Vereine, Posaunen- und Kirchenchöre schossen in diesen Jahren wie Pilze aus dem Boden, eine Entwicklung, deren Vorläufer im 19. Jahrhundert innerhalb der Kirche eher mit Skepsis oder offener Ablehnung wegen Konventikelbildung begleitet worden waren. Kurse und Seminare, Aufbauwochen und überall das Engagement Ehrenamtlicher nahmen einen erstaunlichen Aufschwung. Diese Bewegung wurde 1933 abgewürgt.
Zeit des Nationalsozialismus (1933 – 1945)
Auf der Sportpalastkundgebung am 13. November gleichen Jahres wurden die Ziele der Nationalsozialisten in Sachen Kirchenpolitik öffentlich gemacht. Als Ergebnis brach der Kirchenkampf aus: eine erbitterte Auseinandersetzung zwischen den "Deutschen Christen", die ihren Glauben mit der Naziideologie gleichschalten ließen und diversen Gegengruppierungen. In Mecklenburg waren es die Jungreformatorischen, der Pfarrernotbund und einzelne mutige Christen, die sich öffentlich wehrten. In Mecklenburg-Schwerin wurde am 11. 8. 1933 auf eigenen Wunsch der Landesbischof D. Heinrich Rendtorff emeritiert. Er war den Nazis missliebig geworden, nachdem er vorher mit NSDAP-Eintritt auf einen gemeinsamen Weg mit den Deutschen Christen gesetzt hatte. Nun wurde in Schwerin der überzeugte "Deutsche Christ" Walther Schulz als "Landeskirchenführer" eingesetzt. Der Mecklenburg-Strelitzer Landesbischof Tolzien wurde gewaltsam von den Nationalsozialisten entfernt. Am 29. 6. 1933 lud man ihn ins Staatsministerium vor. Dort wurde ihm die Entscheidung des Reichstatthalters Hildebrandt mitgeteilt, er habe umgehend einen Antrag auf Beurlaubung von den Geschäften eines Landesbischofs einzureichen und um seine Emeritierung zu bitten. D. Gerhard Tolzien reichte schriftlich seinen Protest gegen die Einmischung in kirchliche Angelegenheiten ein. Eine Unterschriftensammlung zu seinen Gunsten wurde von Tausenden unterzeichnet. Sein Abschiedsgottesdienst in der überfüllten Neustrelitzer Stadtkirche wurde eine Demonstration von Unbeugsamkeit. Am 1. 8. 1933 wurde er emeritiert. Nun hatten die Deutschen Christen in Neustrelitz offiziell das Sagen. 1934 wurden die beiden Landeskirchen zu einer mecklenburgischen Landeskirche vereinigt. An Widerstand gegen die offizielle Linie hat es nicht gefehlt. Der "Niederdeutsche Beobachter" attestierte z.B. den Mecklenburger Pastoren im Jahr 1935: "Gerade in Mecklenburg gibt es unerfreulich viele dieser Pastoren, die für das Judentum eintreten und den Juden helfen, wo sie nur können."
Im Kirchenkreis Stargard sind einige Gemeinden in die Auseinandersetzung mit den Deutschen Christen eingestiegen oder haben sich zumindest nicht gleichschalten lassen. Von den Landgemeinden seien z.B. Ballwitz mit Pastor Wihlem Wrege, Roga/Dahlen mit Pastor Hans Schmidt, Kublank mit Hans-Leopold Wossidlo und Dahlen/Beseritz mit Pastor Werner Reinhold zu nennen. In Neubrandenburg ist es der mutige Pastor Hermann Timm. Er hat mit einer Gruppe engagierter Gemeindeglieder das Evangelium glaubwürdig ausgerichtet. In Neustrelitz wurde Pastor Ernst Michaelis zusammen mit dem katholischen Pfarrer Dr. Schwentner verhaftet, konnte aber im Gegensatz zu diesem das Ende der Nazizeit erleben.
Nachkriegszeit und DDR (1945 – 1989)
Die ersten Jahre nach dem Krieg waren von der Arbeit mit den Flüchtlingen geprägt. Dazu wurde vom damaligen Superintendenten Dr. Steinbrecher ein Hilfswerk begründet. Die Flüchtlinge mit ihren mitgebrachten Frömmigkeitsformen haben später – in den Zeiten der Bedrückung – viel zur Stabilisierung und lebendigen Ausrichtung der Botschaft Jesu beigetragen. Anfang der 50er Jahre setzte massiver staatlicher Druck gegenüber den Kirchen ein. Wem die unfairen Methoden der Behandlung von Christen, namentlich von Jugendlichen, nicht gegenwärtig sind, der lese z.B. "Ingrid Babendererde" von Uwe Johnson, zweifellos einer der wichtigsten mecklenburgischen Schriftsteller des 20. Jh. Die Abwanderung der stark gegängelten Mittelbauern, Handwerker und "Bürgerlichen" in den Westteil Deutschlands traf die Kirche auch im Stargarder Land empfindlich. Die oben erwähnte und gewürdigte "lutherische Kultur wurde für die SED-Strategen zu einer unübersichtlichen Gemengelage. Diese Kirche ließ sich nicht auf den Freitzeitbereich einschränken. Noch weniger gelangen insgesamt die Bemühungen, den Christen vorzuschreiben, was "religiöse" und was "politische" Angelegenheiten sein sollten. Der Anspruch des Evangeliums als eine Kraft, die auf die ganze Wirklichkeit wirkt, wurde aufrechterhalten. Obendrein machte die weitgehende Autonomie der Gemeinden eine "Deckung" schwer. Aber es hat im Kirchenkreis Stargard nicht an zusätzlichen "zentralen" Angeboten z.B. für die Kinder- und Jugendarbeit gefehlt, die weit in "nichtkirchliche" Kreise hineinwirkten.
1989/90 und ...
In den Jahren 1989/90 hat der damalige Landessuperintendent Kurt Winkelmann (er amtierte von 1978 – 1996) dafür Sorge getragen, dass die Kirchentüren für die Bevölkerung weit aufgemacht wurden. Dabei konnte er auf Gemeinden zählen, in denen es längst aktive Haus- und Friedenskreise gab und in denen Gottes Wort für eine Atmosphäre wachsender Frichtlosigkeit sorgte. Insbesondere in den Städten Neubrandenburg und Neustrelitz kam es bald zu Demonstrationen. Eine gute ökumenische Zusammenarbeit mit Freikirchen und katholischer Gemeinde hat zur Standfestigkeit beigetragen. In Neubrandenburg waren es vor allem die Friedenskreise der Friedens-, Johannis- und Michaelsgemeinde (in Letzterer trafen sich auch Ausreisewillige), von denen Impulse ausgingen. Sie erwirkten die Ausrichtung wöchentlicher Friedensgebete. Die Pastoren haben sich nicht verweigert, sondern eigene Akzente gesetzt. Ein Gemeindeabend am 17. 10. 1989 in St. Johannis zu den Ergebnissen der Bundessynode der evangelischen Kirchen in der DDR in Eisenach, die Ergebnisse dieser Versammlung waren schon länger in dicht umlagerten Schaukästen zu lesen, wurde zu einer Versammlung von 300 – 500 Menschen, weithin Konfessionslose, die hier zum ersten Mal ihre Meinung frei äußerten. Am Ende stand der Wille: Wir müssen auf die Straße. Am nächsten Tag, im Anschluss an das Friedensgebet in der voll besetzten Johanniskirche kam es zum ersten Zug durch die Stadt mit ca. 3000 Teilnehmern. Am 25. Oktober hatte sich die Zahl der Anwesenden bedeutend erhöht. Den Landessuperintendenten Kurt Winkelmann sah man in diesen Wochen zwischen den Orten des Kirchenkreises hin- und herreisend, überall das Rückgrat stärkend und als Moderator zu Versachlichung und Deeskalation beitragend.
In Neustrelitz ging die Initiative ebenfalls von Hauskreisen und dem Friedenskreis aus. Schon der Gottesdienst am 11. Juni 1989 war überdurchschnittlich gut besucht. Pastor Arnold Zarft fand klare Worte zu den Vorgängen in Peking, deren Kolportage durch SED-Politiker und zu anderen brennenden Themen. Am 7. Oktober 1989 trafen sich 40 – 50 Menschen zur Andacht in der Stadtkirche, am 14. Oktober waren es schon 250-300 Teilnehmer. Schon am darauf folgenden Mittwoch zum Friedensgebet war die Kirche hoffnungsvoll überfüllt. Die Teilnehmerzahl wuchs dann wöchentlich auf schließlich 3500 und mehr Menschen.
Die "Wende" hat die Kirchgemeinden in unserem Kirchenkreis sehr verändert. Eine abschließende Beurteilung muss noch ausstehen.
Die Zukunft der Kirche wird vor allem anderen davon abhängen, wie weit sie in dem Kraftstrom des Geistes Jesu bleibt. In Jesu Fußstapfen gehend wird die evangelisch-lutherische Kirche auch in Zukunft etwas wagen und sich nicht für den Dienst an allen Menschen zu schade sein.
Pastor Dr. Reinhard Scholl


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