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Der Kirchenkreisrat leitet gemeinsam mit der Landessuperintendentin den Kirchenkreis. Zum Kirchenkreisrat gehören aus jeder Propstei ein zum Kirchenältesten wählbares Mitglied und ein ordiniertes Mitglied im pfarramtlichen oder gleichgestellten Dienst sowie vier berufene Mitglieder. Im Kirchenkreis Stargard arbeiten der Geschäfts-, Finanz-, Bau- und Gemeindeausschuss dem Kirchenkreisrat zu.
Der Kirchenkreisrat ist mitverantwortlich für Leben und Dienst der Kirchgemeinden und für die gemeinsamen Aufgaben im Kirchenkreis. Er bemüht sich, Leben und Dienst in den Kirchgemeinden zu fördern; er regt an, wie die im Kirchenkreis wirkenden Kräfte zu gemeinsamem Handeln zusammengefasst werden können und beschließt über gemeinsame Vorhaben im Kirchenkreis.
Die kirchengesetzlichen Regelungen zum Kirchenkreisrat sind in der Kirchenkreisordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und im Kirchengesetz zur Ausführung der Kirchenkreisordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs zu finden.
Hier finden Sie eine Lister der Mitglieder: 

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