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Die Superintendenturen sind in der Reformationszeit entstanden. Zu den Auswirkungen der Reformationszeit gehörte die Übernahme der kirchenleitenden Funktionen durch die Landesfürsten. Sie verstanden sich als summus episkopos (Oberbischof). Da die Landesherren aber keine Geistlichen waren, übertrugen sie die geistlichen Aufgaben ihres episkopates (ihrer oberbischöflichen Funktion) den Superintendenten, die seit 1921 in Mecklenburg Landessuperintendenten heißen. Der erste Superintendent in Mecklenburg, Johann Riebling aus Braunschweig, saß in Parchim. Er wurde endgültig 1540 dorthin berufen.
Die Landessuperintendenten nehmen bischöfliche Funktionen in den Kirchenkreisen wahr. Unter anderem vollziehen sie im Auftrag des Landesbischofs Ordinationen und im Auftrag des Oberkirchenrates Einführungen. Sie führen Visitationen durch, besuchen die Kirchgemeinden, Pastorinnen und Pastoren und die anderen kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bieten ihnen Seelesorge an. Ihnen obliegt die Sorge für schrift- und bekenntnisgemäße Lehre und Verkündigung, für die Weiterbildung und für die Gemeinschaft untereinander. Die Landessuperintendenten führen die Dienstaufsicht über die Pastoren und über die Mitarbeiter des Kirchenkreises.
Die Aufgaben der Landessuperintendenten sind in der Kirchenkreisordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs geregelt.

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|  Landes- superintendentin
Christiane Körner
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Kontakt

Landessuperintendentur
des Kirchenkreises Stargard
17235 Neustrelitz
Töpferstr. 13
Tel: 03981/206622
Fax: 03981/200663
E-Mail: info kirchenkreis-stargard.de
Landessuperintendentin: Christiane Körner
Büro, Archiv, Bibliothek: Dorothee Franke
Öffentlichkeitsarbeit: Nicole Kiesewetter
Tel. 03981/4969946

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