für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis

RUNDSCHREIBEN
Die Arbeitsrechtliche Kommission unserer Landeskirche hat am 18. Juli 2008 durch eine Ergänzung von § 6 Abs. 2 Satz 2 der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung vom 4. Juli 2007 (KAVO 2008) die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Sabbatjahres für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis getroffen.
Sabbatjahrmodelle stellen im Hinblick auf die Verteilung der Arbeitszeit eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung dar. Sie soll es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, am Ende einer mehrjährigen Teilzeitbeschäftigung für ein Jahr freigestellt zu werden. Dies geschieht in der Weise, dass die Arbeitszeit, die auf das Freistellungsjahr entfällt, vorgearbeitet wird. Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erhält entsprechend dem vereinbarten Umfang der Teilzeitbeschäftigung die sich aus dem reduzierten Beschäftigungsumfang ergebenden Bezüge sowohl während der Arbeitsphase als auch während der Freistellungsphase.
In Betracht kommen insbesondere folgende Varianten:
- vierjährige Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 75 v. H. der Arbeitszeit, davon drei Jahre Ansparzeit in Vollbeschäftigung und ein Jahr Freistellung
- fünfjährige Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 80 v. H. der Arbeitszeit, davon vier Jahre Ansparzeit in Vollbeschäftigung und ein Freistellung
- sechsjährige Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 83,33 v. H. der Arbeitszeit, davon fünf Jahre Ansparzeit in Vollbeschäftigung und ein Jahr Freistellung
- siebenjährige Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 85,71 v. H. der Arbeitzeit, davon sechs Jahre Ansparzeit in Vollbeschäftigung und ein Jahr Freistellung
In einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung ist festzulegen, welcher Beschäftigungsumfang während der Laufzeit des Sabbatjahrmodells als Teilzeitbeschäftigter gilt, welche Zeiten als Arbeitsphase und als Freistellungsphase bestimmt sind und in welchem Umfang die Arbeitsleistung während der Arbeitsphase zu erbringen ist.
Der Oberkirchenrat hat einen Mustervertrag zur Vereinbarung über die Inanspruchnahme einer Sabbatregelung erarbeitet, der im Anhang zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt ist.
Wir bitten Sie, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter i geeinerter Weise von dieser Regelung zu inforniereb
In Vertretung
Böhland
Kirchenrätin
 Formular: Vereinbarung zum Arbeitsvertrag zur Inanspruchnahme einer Sabbatjahrregelung


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